VfGH erklärt bisherige Praxis bei Untersuchungsausschüssen für verfassungswidrig
VfGH erklärt bisherige Praxis bei Untersuchungsausschüssen für verfassungswidrig
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VfGH erklärt bisherige Praxis bei Untersuchungsausschüssen für verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Der Ausschluss der Öffentlichkeit von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen ist verfassungswidrig.
